Liebe Eltern,
die derzeitige Situation ist außergewöhnlich und für alle Beteiligten neu. Wir wissen, dass Sie als Eltern nun viele Fragen haben und auf einen regen Informationsfluss angewiesen sind.
Deshalb finden Sie auf dieser Webseite regelmäßig die neuesten Informationen rund um die Notbetreuungsmöglichkeiten durch Kindertagesstätten in den einzelnen Bundesländern (siehe detaillierte Auflistung weiter unten).
Es sind noch Fragen offen?
Bitte zögern Sie nicht, unseren Elternservice zu kontaktieren:
Tel. 0211-73 77 77 0
E-Mail: elternservice@villaluna.de
Bitte beachten Sie:
Die Notbetreuung kann grundsätzlich nicht in Anspruch genommen werden, wenn Ihr Kind
- Krankheitssymptome aufweist.
- in Kontakt mit infizierten Personen steht bzw. stand und seit dem Kontakt weniger als 14 Tage vergangen sind.
- sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat und die Rückkehr weniger als 14 Tage zurückliegt.
Wir sind kontinuierlich im engen Austausch mit den zuständigen Behörden und werden Sie informieren, sobald sich Änderungen ergeben. Bleiben Sie gesund!
Finanzielle Hilfen für Eltern durch den Bund
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert auf seiner Website u.a. über folgende Möglichkeit der finanziellen Unterstützung für Sie als Eltern:
„Wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, soll gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Dafür wird das Infektionsschutzgesetz angepasst. Eltern erhalten demnach eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.
Voraussetzung dafür ist,
- dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
- dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben sowie Urlaub ausgeschöpft sind.
Die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes ist Teil eines Sozialschutz-Paketes, das am 23. März vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum 29. März abgeschlossen sein.“
Maßnahmen und Dokumente
BERLIN
Stufenweise Öffnung von Kitas ab 14.05.2020
Welche Kinder sind derzeit betreuungsberechtigt? Details auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Schließung mit Notbetreuung vom 17.03.2020 bis 17.04.2020
„Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können.“ Siehe: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/
Neuerung vom 23.03.
„Bei folgenden Berufen ist es ausreichend, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, um Anspruch auf die Notbetreuung zu haben („Ein-Elternregelung“):
Gesundheitsbereich (ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung und Apotheken), Pflege, Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug, Behindertenhilfe, Einzelhandel (Lebensmittel- und Drogeriemärkte)“ Siehe: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/notbetreuung/
Ergänzung vom 17.03.
„Das Angebot gilt nur, wenn beide Elternteile zu den systemrelevanten Berufsgruppen gehören. Darauf hat die Senatsverwaltung am 16. März 2020 hingewiesen.“ Siehe: https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/6110613-958092-formular-zur-notbetreuung-online.html
DOWNLOAD „Erweiterte Liste der systemrelevanten Berufe inkl. Selbstauskunft für Eltern aus anspruchsberechtigten Berufsgruppen“
(Ergänzung vom 17.03.)
HAMBURG
Erweiterte Notbetreuung in den Kitas seit dem 15.05.2020
Welche Kinder sind zurzeit betreuungsberechtigt? Details finden Sie hier.
Eingeschränkter Bertrieb mit Notbetreuung vom 16.03.2020 bis zum 19.04.2020
Neuerung vom 19.03:
„Eltern werden […] dringlich dazu aufgerufen, ihre Kinder bis voraussichtlich 19. April 2020 grundsätzlich zu Hause zu betreuen. Für Eltern, die unbedingt auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, bleiben die Kitas bzw. Kindertagespflegestellen geöffnet. Die Betreuung steht somit vornehmlich Personen zur Verfügung, deren Tätigkeit bedeutsam ist für die Daseinsfürsorge und die Aufrechterhaltung der Infrastruktur.“
Siehe: https://www.hamburg.de/coronavirus/13701524/coronavirus-elterninfo/
NIEDERSACHSEN
Erweiterte Notbetreuung in den Kitas seit dem 11.05.2020
Welche Kinder sind betreuungsberechtigt? Details finden Sie hier.
„Für wen ist die Notbetreuung gedacht?
1. bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist,
2. bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht sowie
3. die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes werden.
Ferner können bei den besonderen Härtefällen auch folgende Gesichtspunkte Berücksichtigung finden […]“
Siehe hier.
Schließung mit Notbetreuung vom 16.03.2020 bis zum 18.04.2020
NORDRHEIN-WESTFALEN
Für Vorschulkinder: Öffnung der Kindertageseinrichtungen ab dem 28.05.2020.
Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kitas ab dem 08.06.2020.
Details hierzu auf der Website des Landes NRW.
Betretungsverbot für Kinder, aber Notbetreuung vom 16.03. 2020 bis zum 19.04.2020
Neuerung vom 23.03.
„Ab 23. März 2020 gilt eine angepasste Regelung, wer anspruchsberechtigt ist. […] Es reicht damit, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorlegt wird, es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen.“ Siehe: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus
„[…] es dürfen nur noch die Kinder kommen, deren Eltern in einem Job arbeiten, der in der aktuellen Situation zwingend ausgeübt werden muss. Für alle anderen Kinder gilt ein Betretungsverbot.“
Siehe: https://www.mkffi.nrw/pressemitteilung/ab-montag-betretungsverbot-einrichtungen-der-kindestagesbetreuung
DOWNLOAD „Elternbrief Nr. 2 – Privat organisierte Kinderbetreuung – Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW“ (Ergänzung vom 18.03.)
DOWNLOAD „Elternbrief Nr. 1 – Dank und Information – Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW“
(Ergänzung vom 18.03.)
Haben Sie noch offene Fragen?
Wenden Sie sich gern innerhalb der untenstehenden Öffnungszeiten an unseren Elternservice:
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E-Mail: elternservice@villaluna.de
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Fr. 10:00-14:00 Uhr